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Kleines Prinzenessen

Am 30.01.2011 findet ab 18:00 Uhr das kleine Prinzenessen im Hotel Pullman im Saal Belvedere statt.


Kartenbestellung

Leider ist es nicht immer ganz einfach, an aktuelle Karten zu gelangen, da sie meistens nach kurzer Zeit vergriffen sind. Wir empfehlen deshalb, rechtzeitig zu bestellen:

Fon: +49 (0)221/1395013
Fax: +49 (0)221/1395014
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Stammtisch

An jedem letzten Freitag eines Monats laden wir ganz herzlich zu unserem Stammtisch ein. Bei einem zünftigen Schluck Kölsch kommt man richtig ins Klönen. Wir freuen uns auf Sie!

Haus Schnackertz
Bülowstraße 2
50733 Köln (Nippes)
Tel.: +49 (0)221 766839
Fax: +49 (0)221 7021548
Mobil: +49 (0)170 3836779

info@haus-schnackertz.de
www.haus-schnackertz.de


Nächste Termine

10.09.2010
Senatstour nach Berlin
Senatstour, nur die Herren fahren bis zum 12.09.2010 nach Berlin!
24.09.2010
Stammtisch
Haus Schnackertz
06.10.2010
Senatsversammlung
Haus Schnackertz

Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenen, dem 2. Vorsitzenden, einem Geschäftsführer, Schatzmeister, Senatspräsidenten, Ratspräsidenten, sowie bis zu 2 kooptierten Mitgliedern.

Geschäftsführender Vorstand
 

 von links:  Senatspräsident Ingo Pohlkötter -  Literat Dirk Finkernagel - Schatzmeister Reinhard Müller - 1.Vorsitzender Jürgen Oberbörsch -  2.Vorsitzender Michael Brungs -  Geschäftsführer Jo Wemmers -  Ratspräsident Raymund Witte


Der 1.- und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf vier Jahre gewählt. Dieses gilt nicht für die kooptierten Mitglieder, da diese vom 1. Vorsitzenden bestellt werden, sowie den Senatspräsidenten und den Ratspräsidenten, da diese vom Senat bzw. vom Großen Rat zu wählen sind. Die Vereinigung von zwei Vorstandsämtern in einer Person ist unzulässig. Die Beschlußfassung obliegt dem Gesamtvorstand. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes bleibt der Restvorstand beschlußfähig. Wählbar ist jedes Mitglied. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. Die kooptierten Mitglieder können bis zu vier Jahren kooptiert werden; eine erneute Kooptierung ist möglich. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden müssen. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Er faßt alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Erschienenen, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom 2. Vorsitzenden einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn zwei Mitglieder des Vorstandes die Einberufung unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangen. Dem Vorstand obliegt die Führung der Geschäfte des Vereins und die Entscheidung über Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern. Der Vorstand ist ermächtigt, eine Ordnung über Ernennungen, Verleihungen von Orden und Ehrenabzeichen und eine Ordnung über das Tragen von Mützen zu erlassen.

Der Vorstand hat das Recht, einen Stzungspräsidenten, einen Assistenten des Vorsitzenden, stellvertretenden Schatzmeister, Protokollführer, Pressereferenten, Archivar, stellvertretenden Geschäfsführer und einen Leiter/in des Reiterkorps  zu ernennen. Der Vorstand beruft einen Programmgestalter, der für das Programm der Veranstaltungen der Gesellschaft verantwortlich ist. Diese Personen gehören dem Vorstand nicht an.